Recht auf selbstbestimmtes Sterben!? Neuordnung der Sterbehilfe +++ Neuer Termin: 11.11.! Die Veranstaltung war ursprünglich am 22.04. vorgesehen. +++

Recht auf selbstbestimmtes Sterben!? Neuordnung der Sterbehilfe +++ Neuer Termin: 11.11.! Die Veranstaltung war ursprünglich am 22.04. vorgesehen. +++

Veranstaltungs-Nummer: 2021-11

Leitung: Prof. Dr. Monika Bobbert

zur Person: Direktorion des Seminars für Moraltheologie der Katholisch-Theologischen Fakultät der WWU Münster

Start-Termin: 11.11.2021

Uhrzeit: von 19:45 bis 21:30

Wochentag(e): Donnerstag

Veranstaltungsort: St. Magnus Pfarrheim, Everswinkel

Veranstaltungskosten: 5 € pro Person

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.02.20 das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid aufgehoben. Die Karlsruher Richter sehen durch das Verbot der Suizidbeihilfe unter anderem die Rechte von schwerstkranken Menschen verletzt. Die Vorschrift des Strafrechtsparagrafen 217 sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, so die Verfassungsrichter. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Ausdrücklich sprechen die Richter dem Bundestag das Recht zu, die Suizidhilfe zu regulieren. Dabei müsse aber Raum zur Umsetzung einer Selbsttötung verbleiben. Die Entscheidung eines Einzelnen zur Selbsttötung bedürfe keiner Begründung. Die beiden großen Kirchen und auch Palliativmediziner kritisieren das Urteil. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sehen in dem Urteil "einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur." Die Kirchen wollten sich weiter dafür einsetzen, dass „organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden“. Zudem wird das Urteil von Ärzten, Caritas und Patientenschützer negativ beurteilt. An diesem Abend erläutert Prof. Dr. Bobbert das Urteil und diskutiert mit allen Interessierten über die Auswirkungen des Verbots sowie über die möglichen Formen einer verfassungsgemäße Neuregelung der Suizidbeihilfe durch den Gesetzgeber.

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