„Kessler-Zwillinge: Assistierter Suizid mit 89 Jahren“! So lauteten viele Schlagzeilen in den Medien Mitte November letzten Jahres.. „Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in der Frage des sogenannten „assistierten Suizids“ die Sterbehilfe in Deutschland im Jahr 2020 liberalisiert. Nicht wenige Menschen sehen in dem Urteil eine Chance für humanes Sterben, andere sehen darin vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft und eines sich verschärfenden Pflegenotstands Risiken für den Lebensschutz.
Viele Fragen sind offen. Eine konkrete Regelung, wie etwa bei Menschen mit suizidalem Begehren der freiverantwortliche Wille verlässlich festgestellt werden kann oder wie der Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu Pflegeheimen zu gestalten ist, ist dem Gesetzgeber noch nicht gelungen. Auch die angekündigte Stärkung der Suizidprävention in Deutschland ist noch nicht umgesetzt. Derweil ist die Zahl begleiteter und unbegleiteter Suizide in Deutschland zuletzt angestiegen.
Beim Themenabend wird durch Impulsvortrag ins Thema eingeführt und Raum für Fragen und Gespräch eröffnet.
